Wartmann Merker Newsletter zur Schweizerischen Erbrechtsrevision

14.04.2022, Reto Strittmatter

In unserem neusten Newsletter diskutieren Reto Strittmatter und Lara Gachnang die revidierten Bestimmungen des Schweizerischen Erbrechts und geben entsprechende Handlungsempfehlungen. Die Erbrechtsrevision tritt auf 1. Januar 2023 in Kraft und findet auch Anwendung auf alle bestehenden Testamente und Erbverträge.