Wartmann Merker Newsletter zur Aktienrechtsreform
03.03.2023,
Reto Strittmatter
In unserem neusten Newsletter stellen Reto Strittmatter und Lara Gachnang die wichtigsten Neuerungen der "grossen" Aktienrechtsrevision vor. Die neuen Bestimmungen sind – abgesehen von wenigen bereits seit dem 1. Januar 2021 in Kraft stehenden Regelungen – seit dem 1. Januar 2023 auf bestehende Gesellschaften anwendbar. Das Recht der Aktiengesellschaft wurde mit der Revision in vielen Einzelheiten nachgeführt und modernisiert. Das neue Recht sieht u.a. Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals und neue Formen für die Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen vor, stärkt die Aktionärsrechte punktuell und modifiziert das Finanznotstandsrecht.